Datenbestand vom 29. November 2024
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aktualisiert am 29. November 2024
978-3-8439-0074-4, Reihe Rechtswissenschaften
Jochen Koch Freiheit und Sicherheit als Privatisierungsfolgen im Staat der Gegenwart
191 Seiten, Dissertation Eberhard-Karls-Universität Tübingen (2011), Hardcover, A5
Erste Aufgabe und Zweck des Staates ist der Schutz seiner Bürger. Das umfasst vor allem die Gewährleistung existenzieller Sicherheit. Dazu bedarf er umfassender Macht und ist gleichwohl in dieser Macht beschränkt. Um diese faktische Schranke zu überwinden, benötigt der Staat das Recht. Das Recht richtet das Verhalten der Normadressaten am Willen des Staates aus. So gelingt es dem Staat im Wesentlichen seine tatsächliche Machtbeschränkung zu überwinden und für Rechtssicherheit zu sorgen.
Diese Situation ist für die Privatisierung -- also den Rückzug des Staates aus bisher von ihm betreuten Lebensbereichen -- von großer Bedeutung. Denn dadurch kann der Staat, absichtlich oder unabsichtlich, auch solche Bereiche aus der Hand geben, die die existenzielle Sicherheit seiner Bürger betreffen oder die Rechtssicherheit beeinträchtigen. Das zeigt, dass eine Privatisierung zu einer empfindlichen Beeinträchtigung der Staatsgewalt führen kann. Die Folge einer Privatisierung darf nicht die Schwächung, sondern muss die Stärkung des Staates sein. Dazu bedarf es trennscharfer Kriterien, nach denen beurteilt werden kann ob eine Privatisierung im jeweiligen Lebensbereich zulässig sein kann oder ob der Staat diesen Lebensbereich zwingend selbst regeln und überwachen muss.
Die vorliegende Untersuchung befasst sich daher mit der Suche nach trennscharfen Kriterien, die einerseits die Privatisierung und andererseits die Erfüllung des Staatszwecks und seine Selbsterhaltung jeweils möglichst weitgehend zulassen. Diese Kriterien sind vom Staatsbegriff her zu bestimmen. Dazu wird die historische Entwicklung des Staats und des Staatszwecks der Sicherheitsgewährleistung dargestellt. Umfassend untersucht wird die Struktur und Natur der Staatsgewalt, sowie ihre Schranke. Abschließend wird auf das Verteilungsproblem der Privatisierung eingegangen. Anhand der im allgemeinen Teil aus der Allgemeinen Staatslehre erarbeiteten Grundlagen werden die Kriterien zur Zulässigkeit und den Grenzen der Privatisierung entwickelt