Datenbestand vom 15. November 2024
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aktualisiert am 15. November 2024
978-3-8439-0856-6, Reihe Rechtswissenschaften
Alexander Rinke Rechtliche Aspekte der Reparationssachlieferungen Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg – Verdeutlicht am Beispiel einer Reparationslieferung des Unternehmens Carl Zeiss Jena –
187 Seiten, Dissertation Friedrich-Schiller-Universität Jena (2012), Hardcover, A5
Das Buch beschäftigt sich in erster Linie umfassend mit den rechtlichen Aspekten (völkerrechtlich & wirtschaftsrechtlich) der Sachlieferungen als Reparationssachleistungen, die Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg zu leisten verpflichtet war. Dabei wird nicht nur zwischen den Zeiträumen vor bzw. nach Inkrafttreten des Versailler Vertrages unterschieden, sondern es werden detailliert die Entwicklungen des Sachlieferungsgedankens und Sachlieferungsverfahrens dargestellt. So wird das stufenweise Verlassen des staatlichen Einflusses auf die handelsrechtliche Abwicklung der Reparationen hin zu einer freien Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern dargestellt. Dies erfolgt anhand der zugrundeliegenden bilateralen und multilateralen völkerrechtlichen Abkommen sowie deren Ausführungsbestimmungen. Konkret bedeutet das die ausführliche Ausarbeitung der Verfahrensabläufe und Verfahrensvoraussetzungen für Sachleistungen nach dem Versailler Vertrag unter Bezug auf die spezifischen Regelungen des Wiesbadener-, Cuntze-Bemelmans-Abkommens, des Ruppel-Gillet-Abkommens, des Dawes-Plans sowie nach den Bestimmungen des Young-Plans. Eingegangen wird auch auf das Ende der Reparationssachleistungen mit den entsprechenden Sondervereinbarungen zwischen den Sachleistungsempfängerländern und Deutschland.
Gestreift werden gleichzeitig Probleme der sog. MICUM-Verträge und der Sanktionsabgaben auf Waren. Um neben den theoretischen und abstrakten Grundlagen auch die Auswirkungen auf die Praxis nicht zu vernachlässigen, wird anhand eines Sachlieferungsvertrags der Firma Carl Zeiss Jena die praktische Abwicklung näher erläutert. Hierbei wird auf die Besonderheiten eines Sachlieferungsvertrages sowie die allgemeinen Abwicklungsschwierigkeiten aufmerksam gemacht.