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aktualisiert am 15. November 2024

ISBN 978-3-8439-1636-3

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978-3-8439-1636-3, Reihe Wirtschaftswissenschaften

Julia Einsiedler
Bürokratiekostenabbau im Steuerrecht

230 Seiten, Dissertation Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer (2014), Hardcover, A5

Zusammenfassung / Abstract

Im Rahmen der Lissabon-Strategie aus dem März 2000 haben sich Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union das Ziel gesetzt, die EU bis zum Jahre 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln“. Das Programm der Bundesregierung „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“, das mit Kabinettbeschluss im Jahre 2006 ins Leben gerufen wurde, entspringt genau diesen Überlegungen zum Bürokratieabbau mit dem klaren Anspruch, vor allem die Wirtschaft von so genannten Bürokratiekosten zu entlasten.

Um eine quantitative Entlastungsrundlage zu schaffen, wurde das Statistische Bundesamt mit der Messung dieser Bürokratiekosten mithilfe des Messmodells Standardkosten-Modell (SKM) beauftragt und hat im deutschen Steuerrecht seit 2006 Bürokratiekosten in Höhe von rund 20 Mrd. Euro jährlich identifiziert. Dies entsprach etwa 40% aller gemessenen Bürokratiekosten der Wirtschaft. Die Bundesregierung hatte sich daraufhin das konkrete Ziel gesetzt, netto 25% dieser Bürokratiekosten bis zum Ende des Jahres 2011 abzubauen.

Im Steuerrecht wurde das Ziel erreicht. Dennoch bleiben Fragen offen, beispielsweise auf welchen Wegen diese möglicherweise politisch veranlasste Abbaubilanz zustande kam und ob dazu die Wirtschaft auch effektiv, spürbar und nachhaltig von Bürokratiekosten befreit wurde. Ist vielleicht ein strategisches Konzept notwendig, um sowohl während des Gesetzgebungsprozesses Bürokratiekosten zu vermeiden als auch sie in bestehenden Gesetzen abzubauen?

Anhand des Praxisbeispiels der Abgeltungssteuer werden diese Fragen beantwortet und Wege zu einem bürokratiekostenärmeren Steuersystem aufgezeigt. Die Abgeltungsteuer war eine der großen Steuerreformen, mit der u.a. auch Bürokratiekosten eingespart werden sollten. Der Gesetzentwurf wies in diesem Zusammenhang einen potenziellen Nettoentlastungsbetrag von 150 Mio. Euro jährlich aus. Nach einigen Jahren ihrer Anwendung wird nun die Frage gestellt, ob sie auch tatsächlich zu einem bürokratiekostenärmeren Steuersystem beigetragen hat und welche Anforderungen an ein solches schon innerhalb ihrer Konzeptionierungsphase übersehen wurden. Erkenntnisse, die aus den Fehlern mit der Abgeltungssteuer gewonnen wurden, können einen Beitrag für ein bürokratiekostenarmes Steuerrecht leisten.