Datenbestand vom 15. November 2024
Tel: 0175 / 9263392 Mo - Fr, 9 - 12 Uhr
Impressum Fax: 089 / 66060799
aktualisiert am 15. November 2024
978-3-8439-1699-8, Reihe Wirtschaftswissenschaften
Julia Einsiedler Bürokratiekostenabbau im Steuerrecht - Eine Betrachtung am Beispiel der Abgeltungsteuer (2. neu bearbeitete Auflage)
230 Seiten, Dissertation Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer (2014), Hardcover, A5
Im Rahmen der Lissabon-Strategie aus dem März 2000 haben sich Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union das Ziel gesetzt, die EU bis zum Jahre 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln“. Das Programm der Bundesregierung „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“, das mit Kabinettbeschluss im Jahre 2006 ins Leben gerufen wurde, entspringt genau diesen Überlegungen zum Bürokratieabbau mit dem klaren Anspruch, vor allem die Wirtschaft von so genannten Bürokratiekosten bis Ende des Jahres 2011 maßgeblich zu entlasten.
Im Bereich des Steuerrechts wurde das Ziel erreicht. Dennoch bleiben entscheidende Fragen offen, beispielsweise auf welchen Wegen diese möglicherweise politisch veranlasste Abbaubilanz zustande kam und ob dazu die Wirtschaft auch effektiv, spürbar und nachhaltig von Bürokratiekosten befreit wurde. Auch stellt sich die Frage, wie der Bürokratiekostenabbau nach dem Ende des Jahres 2011 weitergehen kann und muss. Ist vielleicht ein strategisches Konzept notwendig, um sowohl während des Gesetzgebungsprozesses Bürokratiekosten zu vermeiden als auch sie in bestehenden Gesetzen abzubauen?
Anhand des erneut politisch hochbrisanten Praxisbeispiels der Abgeltungssteuer werden diese Fragen beantwortet. Die Abgeltungsteuer war eine der großen Steuerreformen, mit der u.a. auch Bürokratiekosten eingespart werden sollten. Nach einigen Jahren ihrer Anwendung wird nun die Frage gestellt, ob sie auch tatsächlich zu einem bürokratiekostenärmeren Steuersystem beigetragen hat und welche Anforderungen an ein solches schon innerhalb ihrer Konzeptionierungsphase übersehen wurden. Erkenntnisse, die aus den Fehlern mit der Abgeltungssteuer gewonnen wurden, können einen Beitrag für ein bürokratiekostenarmes Steuerrecht leisten.